
Gerade mittelständische Unternehmen nutzen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter in Zeit von Kurzarbeit weiterzubilden. Hierzu bietet das Online-Bildungsportal
http://www.vcb.de/ über 152 Lernkurse aus den Bereichen Computer, Fremdsprachen, Führungskräfte, BWL uvm.! Aktuell können solche Weiterbildungen auch gefördert werden - hier die aktuelle Information der Agentur für Arbeit: Konjunkturpaket II bestätigt: Umfangreiche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat wesentlichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als Bestandteil des Konjunkturpakets II zugestimmt. Die in dem
"Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" (PDF, 684 KB) enthaltenen Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung gelten rückwirkend zum 1. Februar 2009.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der
Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an
Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100% übernommen werden.*
Die
Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%. Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht, ob er vom Aussetzen des sogenannten Drittelerfordernisses Gebrauch macht oder wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses Kurzarbeitergeld auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen von 10 % und weniger betroffen sind.*
Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.*
Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von
Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wirken sich nicht negativ auf die
Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.*
Kurzarbeitergeld kann nun auch uneingeschränkt für
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden.*
Die
Antragstellung und das Verfahren zum Kurzarbeitergeld werden vereinfacht.
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit werden umfangreich gefördert.
*befristet gültig bis Ende 2010
Qualifizierung außerhalb der Kurzarbeit - Ausweitung bestehender Programme
Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde zusätzlich die Ausweitung bestehender Qualifizierungsprogramme außerhalb der Kurzarbeit beschlossen. So hat die Bundesregierung das Programm
WeGebAU, das bisher der Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern diente, für alle Beschäftigten geöffnet, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt.